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   LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94   

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https://dejure.org/1994,9429
LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94 (https://dejure.org/1994,9429)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.09.1994 - 16 Sa 597/94 (https://dejure.org/1994,9429)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. September 1994 - 16 Sa 597/94 (https://dejure.org/1994,9429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Auskunftsanrpruch der Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes; Begriff der "Betriebe des Malerhandwerks"; Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks; Lösung von Tarifkonkurrenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 08.03.1993 - 16 Sa 776/92
    Auszug aus LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94
    Das entspricht auch der Rechtsprechung der erkennenden Berufungskammer (vgl. Kammerurteile vom 13.8.1990 - 16 Sa 191/90 und vom 8.3.1993 - 16 Sa 776/92).

    In der Fachsprache des Arbeitslebens ist nämlich, wie die DIN-Norm 55945 zeigt, ein Anstrich nichts andvom 8.3.1993 - 16 Sa 776/92).

    Die danach als einheitlicher arbeitstechnischer Vorgang zu bewertende Tätigkeit der Anbringung von Wärmedämmverbundsystemen läßt sich bei der Gesamtbetrachtung nicht als "Putzarbeiten" ansehen (vgl. BAG AP Nr. 5 zu 1 TVG Tarifverträge: Maler; Kammerurteil v. 8.3.1993 - 16 Sa 776/92).

    Das hat das BAG in der bereits genannten Entscheidung vom 29.5.1991 a.a.O. überzeugend ausgeführt, es entspricht auch der Rechtsprechung der Berufungskammer (vgl. Kammerturteile vom 13.8.1990 - 16 Sa 191/90 und vom 8.3.1993 - 16 Sa 776/92).

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94
    Soweit das BAG neuerdings verlangt, daß ein Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks auch die typischen Tätigkeiten dieses Handwerks ausführt, nämlich Farb- und Lackanstriche aufträgt oder Tapezierarbeiten verrichten muß (vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) steht das nicht entgegen.

    Soweit das BAG neuerdings verlangt, daß ein Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks auch die typischen Tätigkeiten dieses Handwerks ausführt, nämlich Farb- und Lackanstriche aufträgt oder Tapezierarbeiten verrichten muß (vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) steht das nicht entgegen.

  • BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90

    Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge

    Auszug aus LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94
    (im Anschluß an BAG vom 295, 1991, 4 AZR 539/90 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Terifverträge: Maler).

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 9.3.1994 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 29.1.1991 - 4 AZR 539/90 (AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) mit der Begründung abgewiesen, der Betrieb der Beklagten sei ein von den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes ausdrücklich ausgenommener Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks.

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAG AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 466/86

    Arbeitnehmer mit einer arbeiterrentenversicherungspflichtigen Tätigkeit -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94
    Mit dem Begriff "Fassadenbauarbeiten" wollen die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes erkennbar sämtliche Fassadenbauarbeiten erfassen (BAG AP Nr. 73 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • EFTA-Gerichtshof, 10.05.2016 - E-15/15

    Franz-Josef Hagedorn v Vienna-Life Lebensversicherung AG AND Rainer Armbruster v

    Auszug aus LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94
    Entsprechend wollten die Tarifvertragsparteien diejenigen handwerklichen Betriebe von ihren Tarifverträgen ausnehmen, deren Arbeitnehmer überwiegend mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die nach dem Berufsbild, beruflicher Traditions, dem Berufsrecht und insbesondere nach der Üblichkeit des Arbeits- und Wirtschaftslebens dem Malerhandwerk zugehören (vgl. BAG, AP Nr. 60 und 73 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Kammerurteile vom 17.2.1990 - 16 Sa 542/90, vom 2.9.1991 - 16/15 Sa 366/91 und vom 3.8.1992 - 16 Sa 1761/91).
  • LAG Hessen, 29.05.1995 - 16 Sa 1896/94

    Tarifgeltung: Wärmedämmverbundsystemarbeiten sind dem Maler- und

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  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 107/95

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung gegenüber der Sozialzusatzversorgungskasse

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. September 1994 - 16 Sa 597/94 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 06.11.1995 - 10 Sa 482/94

    Auskunftsansprüche und Beitragsansprüche aus einem Tarifvertrag über das

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